Rechtsprechung
   BGH, 18.10.1995 - 3 StR 211/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2615
BGH, 18.10.1995 - 3 StR 211/95 (https://dejure.org/1995,2615)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1995 - 3 StR 211/95 (https://dejure.org/1995,2615)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1995 - 3 StR 211/95 (https://dejure.org/1995,2615)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2615) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geheimdienstliche Agententätigkeit - Einzige Tat im Rechtssinne - Letztes Tätigwerden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 99, § 78

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 129
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 3 StR 211/95
    Nach dem Wortlaut des § 99 StGB erstreckt sich die Strafbarkeit auf eine Tätigkeit in allen Bereichen und unabhängig von der Qualifizierung der Informationen (BVerfGE 57, 250, 263, 265) [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81].
  • BGH, 21.04.1983 - 3 StR 80/83

    Strafbarkeit wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 3 StR 211/95
    Daß auch einzelne Tätigkeiten das Tatbestandsmerkmal des "Ausübens" einer geheimdienstlichen Agententätigkeit erfüllen können, ist in der Rechtsprechung nach dem Sinn der Vorschrift anerkannt (BGHSt 31, 317 [BGH 21.04.1983 - 3 StR 80/83 L]; 25, 145).
  • BGH, 14.03.1973 - 6 BJs 107/71

    Vorliegen einer landesverräterischen Vorbereitungstätigkeit - Erklärung der

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 3 StR 211/95
    Daß auch einzelne Tätigkeiten das Tatbestandsmerkmal des "Ausübens" einer geheimdienstlichen Agententätigkeit erfüllen können, ist in der Rechtsprechung nach dem Sinn der Vorschrift anerkannt (BGHSt 31, 317 [BGH 21.04.1983 - 3 StR 80/83 L]; 25, 145).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 3 StR 211/95
    Der Senat braucht sich nicht rechtsgrundsätzlich dazu zu äußern, inwieweit nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen zur fortgesetzten Handlung (BGHSt 40, 138) und sich daran anschließenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die Erwägungen des Senats in BGHSt 28, 169 [BGH 02.11.1978 - StB 160/78] aufrechtzuerhalten sind.
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 3 StR 211/95
    Er sieht sich durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 1995 - 2 BvL 19/91 u.a. (NJW 1995, 1811 [BVerfG 15.05.1995 - 2 BvL 19/91]) - in seiner Auffassung bestätigt, daß diesen Zeugen bei zutreffender rechtlicher Beurteilung die Verfolgungsgefahr, jedenfalls im angenommenen Umfang, nicht gedroht habe.
  • Drs-Bund, 09.05.1968 - BT-Drs V/2860
    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 3 StR 211/95
    Es ist auch zu beachten, daß der Gesetzgeber den Tatbestand bewußt vom Beziehungs- zum Tätigkeitsdelikt umgewandelt hat; das bloße Unterhalten von Beziehungen zu einem fremden Dienst sollte nicht mehr strafbar sein (BT-Drucks. V/2860, S. 22; Protokolle des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, 76. Sitzung, S. 1518).
  • BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80

    Anstiftung durch einen polizeilichen agent provocateur - Überredung sich auf ein

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 3 StR 211/95
    Trotz dieser offenen Frage können der Schuldspruch des angefochtenen Urteils und die Feststellungen im übrigen bestehen bleiben, weil der aufgehobene Teil lediglich den Schuldumfang und den Strafausspruch betrifft und einer rechtlich und tatsächlich selbständigen Beurteilung fähig ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 1980 - 1 StR 107/80).
  • BGH, 05.07.1972 - 3 StR 4/71

    Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung einer Sache an ein Oberlandesgericht -

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 3 StR 211/95
    Denn er hat nach den bisherigen Feststellungen jedenfalls in einem Punkt über die bloße Beantwortung an ihn gestellter, nicht besonders bedeutungsvoller Fragen hinaus eine eigene Aktivität entfaltet (vgl. BGHSt 24, 369, 373) [BGH 05.07.1972 - 3 StR 4/71].
  • BGH, 28.11.1960 - 3 ARs 92/60
    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 3 StR 211/95
    Gegen die Annahme einer Dauerstraftat läßt sich zwar anführen, daß das - als Dauerdelikt zu bewertende (BGHSt 15, 230 [BGH 28.11.1960 - 3 ARs 92/60]) - "Unterhalten von Beziehungen" zu einem fremden Dienst aus der Vorgängervorschrift in § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB als Tatbestandsmerkmal nicht mehr enthalten ist und daß in Frage gestellt werden kann, ob bei dem "Ausüben einer geheimdienstlichen Tätigkeit" der Tatbestand "ununterbrochen verwirklicht" wird (vgl. Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. Rdn. 41 vor § 52).
  • BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96

    Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben

    Diese Grundsätze sind zur Eingrenzung des materiellen Tatbegriffs und zur Bestimmung seiner Reichweite bei sukzessiver Ausführung einer Tat nicht auf den Tatbestand der Erpressung begrenzt, sondern gelten grundsätzlich auch für andere Tatbestände, wobei allerdings Besonderheiten nach den tatbestandlichen Voraussetzungen der jeweiligen Strafvorschriften zu bedenken sind (vgl. BGHR StGB § 99 Ausüben 1 und 5 m. Anm. Rudolphi NStZ 1997, 489 sowie Schlüchter JZ. 1997, 995 sowie allgemein zum Konkurrenzverhältnis: BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 StR 635/96 - m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Daß eine zeitlich gestreckte Tat gemäß § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB eine tatbestandliche Handlungseinheit darstellt, die erst beendet ist, wenn die geheimdienstliche Tätigkeit eingestellt wird, hat der Senat wiederholt entschieden (BGH NStZ 1996, 129, 130; NJW 1996, 3424 = BGHSt 42, 215, 217 f.; BGH NStZ 1997, 487 mit Anm. Rudolphi und Besprechung Schlüchter/Duttge/Klumpe JZ 1997, 995, 998).

    Der "zentrale Spionagetatbestand" des § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB (vgl. Tröndle, StGB 48. Aufl. § 99 Rdn. 1) erfaßt sowohl nach dem Wortlaut als auch nach seiner Auslegung und Anwendung in der Rechtsprechung jede Art und in allen Bereichen ausgeübte geheimdienstliche Tätigkeit für den Geheimdienst einer fremden Macht, die auf Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist, ohne daß es auf die Qualifizierung der Information oder darauf ankommt, ob der Täter sich i.S.d. § 99 Abs. 1 Nr. 2 StGB vorher bereit erklärt hat, insbesondere sich förmlich verpflichtet hat (vgl. BVerfGE 57, 250, 262 ff.; BGHSt 24, 369; 25, 145; BGH NStZ 1996, 129 f.).

  • BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96

    Ausüben einer geheimdienstlichen Tätigkeit kein Dauerdelikt

    In einer erst nach Verkündung des angefochtenen Urteils veröffentlichten Entscheidung hat der Senat noch offengelassen, ob der Tatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit als Dauerstraftat anzusehen ist oder nicht (BGHR StGB § 99 Ausüben 1, vgl. auch aaO Ausüben 2 und BGH, Beschluß vom 5. Juni 1996 - 3 StR 534/95 I, zum Abdruck aaO Ausüben 3 bestimmt).

    Vielmehr ist der frühere "Beziehungstatbestand" (BGHSt 24, 369, 371) vom Gesetzgeber bewußt (BGHR StGB § 99 Ausüben 1) in das Tätigkeitsdelikt des Ausübens einer geheimdienstlichen Agententätigkeit umgestaltet worden.

    Jedes Ausüben einer Tätigkeit im Rahmen einer solchen geheimdienstlichen Verbindung ist Teil der Tatbestandserfüllung (BGH NStZ 1996, 129, 130).

  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96

    Geheimdienstliche Agententätigkeit für das MfS (tatbestandliche Handlungseinheit;

    Die strafrechtlich oft neutralen Tätigkeiten des Agenten erhalten ihr Unwerturteil durch die Verknüpfung mit dem Adjektiv "geheimdienstlich", das seinerseits eine Verbindung zu einem fremden Dienst voraussetzt, die regelmäßig auf Dauer angelegt ist (BGHR StGB § 99 Ausüben 1).
  • OLG Jena, 01.03.2006 - 3 StE 1/06

    Ausübung einer geheimdienstlichen Agententätigkeit gegen die BRD für den

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 05.06.1996 - 3 StR 534/95

    Verbrechen des Landesverrats - Kein Dauerdelikt - Tatbestandliche

    Auf die Frage, ob es sich bei dem Vergehen der geheimdienstlichen Agententätigkeit nach § 99 StGB um ein Dauerdelikt handelt oder um einen Fall tatbestandlicher Handlungseinheit, was näher liegt (vgl. Geppert NStZ 1996, 57, 59, ferner BGHR StGB § 99 Ausüben 1), braucht der Senat nicht einzugehen.
  • BGH, 03.01.1996 - 3 StR 153/95

    DDR-Geheimdienst - Verfolgungshindernis - Verhältnismäßigkeit - Spionage -

    Ob eine Unterbrechung von vergleichbarer Dauer, die aus anderen, der geheimdienstlichen Agententätigkeit nicht wesenseigenen Gründen eingetreten ist, aufgrund der Erwägungen des Senats zur Deliktsnatur der geheimdienstlichen Agententätigkeit nach § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB im Beschluß vom 18. Oktober 1995 - 3 StR 211/95 - demgegenüber als Tatbeendigung im Sinne von § 78 a Satz 1 StGB zu werten wäre, kann nach Sachlage offen bleiben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht